Folgend erhalten Sie noch eine Übersicht über die unterschiedlichen Pflegestufen:
- Pflegestufe 0
Das Pflegegeld für Versicherte beträgt: 0 € mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz beträgt: 120 €
Die Sachleistung für Versicherte beträgt: 0 € mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz beträgt: 225 €
- Pflegestufe 1 = erheblich Pflegebedürftige
sind Personen die beid er Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Die Hilfe muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten in Anspruch nehmen, hiervon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
Das Pflegegeld für Versicherte beträgt: 235 € mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz beträgt: 305 €
Die Sachleistung für Versicherte beträgt: 450 € mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz beträgt: 665 €
- Pflegestufe 2 = Schwerpflegebedürftige
sind Personen die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens drei mal zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Die Hilfe muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden in Anspruch nehmen, hiervon müssen mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Das Pflegegeld für Versicherte beträgt: 450 € mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz beträgt: 525 €
Die Sachleistung für Versicherte beträgt: 1.100 € mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz beträgt: 1.250 €
- Pflegestufe 3 = Schwerstpflegebedürftige
sind Personen die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr - auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versörgung benötigen. Die Hilfe muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden in Anspruch nehmen, hiervon müssen mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Das Pflegegeld für Versicherte beträgt: 700 € mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz beträgt: 700 €
Die Sachleistung für Versicherte beträgt: 1.250 € mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz beträgt: 1.250 €
- Pflegestufe 3(H) = Schwerstpflegebedürftige (Härtefall)
sind Pflegebedürftige der Stufe 3, bei denen ein aussergewöhnlich hoher und intensiver Pflegeaufwand erforderlich ist der das übliche Maß der Pflegestufe 3 weit übersteigt. Dazu muss bei der hauswirtschaftlichen Versorgung ständig Hilfebedarf bestehen. Zum anderen muss die Hilfe bei der Körperpflege , der Ernährung oder in der Mobilität mindestens 6 Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht erforderlich sein (bei Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist auch die auf Dauer bestehende Behandlungspflege zu berücksichtigen). oder die Grundpflege muss für den Pflegebedürftigen auch des Nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden können. Zur Vermeidung besonderer Härten kann die Pflegekasse für solche Pflegebedürftige weitere Pflegesachleistungen oder höhere Kosten bei stationärer Pflege erbringen (§36 Abs. 4 oder § 43 Abs. 3 SGB XI)
(Quelle: www.pflegewiki.de)